Lösungen entdecken
Produkte

Ladestationen-AC

TEP4 - AC

hochwertige Standard-Ladesäule

Wallboxen-AC

TEW3 - AC

Kompakte Single Wallbox

TEW4 - AC

hochwertige Double Wallbox

Wallboxen-DC

TEW6 - DC

2 Ladepunkte mit bis zu 60 kW

Komponenten

Lademodul

eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

Zahlungsmodul

integrierbar in jede Wallbox und Ladestation

Technologie

Partner
Support
Unternehmen

Technagon wächst! Werden Sie Teil unseres Teams in Bayern.

Förderung Ladeinfrastruktur in Bayern: Das Land startet die nächste Förderrunde

Förderung Ladeinfrastruktur in Bayern

Das Land Bayern investiert weiter in die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Der vierte Förderaufruf, den Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger im Juni ankündigte, umfasst Mittel in Höhe von 4 Millionen Euro. Die Förderung kann ab dem 1. August für Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur in Bayern beantragt werden, eingeschlossen ist dabei auch der erforderliche Netzanschluss.


Der Wirtschaftsminister sieht das bayerische Vorgehen als Gegenentwurf zur Situation auf Bundesebene: „Wir ruhen uns beim Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht auf unseren Lorbeeren aus. Während der Bund sich zunehmend aus der Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektro-Pkw zurücknimmt, unterstützen wir den Ausbau in Bayern weiterhin kräftig“, so zitiert das Ministerium Hubert Aiwanger in einer Pressemeldung.

Großer Erfolg von vergangenen Förderaufrufen für Ladeinfrastruktur in Bayern

Der Minister spezifiziert: „Die bisherigen Aufrufe waren alle ein großer Erfolg“. Deshalb stelle man für die vierte Runde der Förderung 4 Millionen Euro für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Bayern bereit. Das übergeordnete Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ läuft bereits seit 2021.

Insbesondere kleinere Kommunen möchte das Ministerium mit der neuen Runde im August ansprechen. Wer die Förderung beantragt, sollte mindestens vier AC-Ladepunkte bzw. einen Schnellladepunkt planen.

Zeit und Geld sparen: Ladestationen von Technagon für Kommunen und Städte

Als in Bayern ansässiges Unternehmen ist Technagon stolz auf das klare Zeichen, welches das Land Bayern mit dem erneuten Förderaufruf setzt. Technagon-Ladepunkte sind bereits an vielen öffentlich zugänglichen Standorten in Bayern zu finden und dafür auch prädestiniert: Die Ladestationen von Technagon sind nicht nur besonders einfach zu installieren, sie sind auch robust und langlebig. Der Betrieb und Service an den Technagon Stationen gestaltet sich dank dem innovativen Lademodul-Konzept darüber hinaus maximal einfach. Technagon hat stets das Thema „Total Cost of Ownership“ im Fokus mit dem Ziel, maximal wirtschaftliche Ladelösungen anzubieten.

Fördergegenstand:

Gefördert wird die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. In diesem Aufruf sind mindestens 1 Schnell-Ladepunkt (maximal 2) bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte (maximal 20) pro Standort aufzubauen. Bei Misch-Ladeinfrastrukturen (Normal- und Schnell-Ladepunkte) muss mindestens eine der vorherigen Untergrenzen umgesetzt werden, wobei die Obergrenzen für Normal- und Schnell-Ladepunkte immer einzuhalten sind.

Voraussetzungen für die Förderung von Ladeinfrastruktur in Bayern

Das Ministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vermeldete im Juni, dass 23.554 Ladepunkte in Bayern öffentlich zugänglich sind, die Ladevorgänge an diesen verzeichneten Anfang des Jahres einen Höchststand. Detaillierte Informationen zum Förderaufruf sind der Webseite der Bayern Innovativ GmbH zu entnehmen, übrigens zeigt der bayerische Ladeatlas Standorte von Ladesäulen an.

Um einen Antrag einzureichen, sind neben der Anzahl der geplanten Ladepunkte auch weitere Voraussetzungen notwendig:

  • Standort liegt in Bayern
  • öffentliche Zugänglichkeit
  • Nutzung der Ladepunkte im Sinne des Förderprogramms für sechs Jahre
  • Verwendung von 100 % Öko-Strom
  • Einbau von Ladepunkten muss durch Fachunternehmen erfolgen
  • ein Hinweis auf die Förderung und eine Bodenmarkierung gemäß der Richtlinien müssen angebracht werden

Alle weiteren Informationen gibt es hier: