Verschiedene Akteure aus den Bundesländern, Kommunen, Verbänden und Unternehmen haben sich an der Entwicklung der Maßnahmen beteiligt, die nun vom Kabinett beschlossen und in Berlin vorgestellt wurde.
Abstimmung von Ladeinfrastruktur und Stromsystem
Mit Hilfe der Bedarfsplanung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur soll der Ausbau von Ladeinfrastruktur und Stromnetz vorausschauend geplant werden. Durch die Abstimmung werden die Prozesse für den Netzanschluss einfacher, transparenter und effizienter. Die Bundesnetzagentur und die Ladeinfrastrukturbetreiber sollen die Prozesse nicht nur beschleunigen, Ziel ist es zudem, die Netze für die Anforderungen auszulegen.
Mehr Digitalisierung – bessere Ladeinfrastruktur
Wichtiger Punkt des Masterplans ist auch die Digitalisierung. Dazu gehören die Aufbauplanung der Ladeinfrastruktur auf Basis von zuverlässigen Daten und Analysen über bereits verfügbare Ladepunkte. Neu ist, dass auch private nichtöffentliche Ladepunkte berücksichtigt werden. Teil der Digitalisierungsstrategie ist es auch, den Belegungszustand von Ladepunkten, in Echtzeit zur Verfügung zu stellen.
Kompetenzen für Kommunen als Schlüsselakteure
Die Situation vor Ort kann man besten von den Kommunen selbst beurteilt werden. Deshalb sollen die Kommunen auf Grundlage des Masterplans II ein umfassendes Unterstützungspaket zur Planung und Realisierung, aber auch zur Finanzierung von Ladeinfrastruktur erhalten. Das Paket beinhaltet lokale Masterpläne, regionale Ladeinfrastrukturmanager, digitale Beratungs- und Schulungsinstrumente sowie Leitfäden und Muster zur Optimierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen.
Ladeinfrastruktur auch für E-LKW
Um die E-Mobilität voranzutreiben muss auch der Fokus auf batterieelektrische LKW verstärkt werden. Das BMDV wir im Zuge dessen ein initiales öffentliches LKW Ladenetzt ausschrieben, damit die E-LKW auch auf Langstrecken vermehrt zum Einsatz kommen können. In dem vorgesehen Maßnahmenpaket werden Herausforderungen bei der Umsetzung de Ladeinfrastruktur für E-LKWs behandelt.
Aufbau der Ladeinfrastruktur erleichtern und vorantreiben
Auch der Aufbau von Ladeinfrastruktur in Unternehmen wird in dem Masterplan II bedacht. Hindernisse in den Planungs- und Genehmigungsphasen sollen beseitigt werden. Zudem wird die Anpassung an rechtliche Grundlagen in den Bereichen Bau- und Immissionsrecht forciert.
Technagon Geschäftsführer zu den Maßnahmen aus dem Masterplan II:
„Der neue Masterplan berücksichtigt verschiedenste Bereiche. Positiv sehe ich die Verantwortung der Kommunen, da diese nahe am Geschehen sind und den Ausbau des Ladenetzes gezielt vorantreiben können. Die Rahmenbedingungen hierfür wurden geschaffen – jetzt liegt es an den einzelnen, die Umsetzung auch fokussiert zu verfolgen! Hier müssen wir auch verstärkt auf digitalisierte Lösungen zurückgreifen.
Auch die Regierung kann zum Erfolg in der Umsetzung des Masterplans beitragen. Das Ziel, 25% der Behördenflächen für E-Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, ist eine gute Voraussetzung!“
Den Masterplan finden Sie unter folgendem Link: www.bmdv.bund.de/masterplan-ladeinfrastruktur-2