Aktuelle Förderungen
Förderung für öffentlich zugängliche Ladestationen
Region: Sachsen-Anhalt
Die Eckdaten
- Fördersatz von 55%
- Zuschuss bis zu 2.375 € für Normalladepunkte; 9.500 € für Ladepunkte von 22 – 100 kW und 19.000 € ab einer Ladeleistung von 100 kW
- die geförderten Ladestationen müssen 24 Stunden an sieben Tagen die Woche öffentlich zugänglich sein
- die Inbetriebnahme muss bis Ende 2024 erfolgen
- die Ladestationen müssen mindestens 6 Jahre in Betrieb sein
- die Ladestationen müssen mit Grünstrom betrieben werden
Was gefördert wird
- die Beschaffung und Errichtung neuer Ladeinfrastruktur
- die Modernisierung bestehender Ladeinfrastruktur
Wer gefördert wird
- natürliche und juristische Personen