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Produkte

Ladestationen

Technagon P40 - AC

hochwertig | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P45 - AC

mit Hausanschlusskasten | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P80 – AC

mit 46" Farbdisplay | 2 Ladepunkte je 22 kW

Wallboxen

Technagon W30 - AC
neu

für Einzelstellplätze |
1 Ladepunkt mit bis zu 22 kW

Technagon W40 - AC

kompakt |
2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon W50 - DC
bald erhältlich

leistungsstark |
1 Ladepunkt mit 40 kW

Technagon W60 - DC
bald erhältlich

kraftvoll |
2 Ladepunkte mit insgesamt bis zu 60 kW

Module

Lademodul

eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

Zahlungsmodul

integrierbar in jede Wallbox und Ladestation

Service

Technologie

Ladestationen

Ladestation P40

2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P45

mit Hausanschlusskasten, 2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P80

46"-Farbdisplay, 2 Ladepunkte | 44 kW

Service

Wallboxen

Wallbox W30 bald erhältlich

AC-Wallbox für Einzelstellplätze, 22 kW Leistung

Wallbox W40

Kompakte AC-Wallbox, 22 kW Leistung

Wallbox W50 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, 40 kW Leistung

Wallbox W60 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, bis 60 kW Leistung

Module

Lademodul

eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

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integrierbar in jede Wallbox und Ladestation

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AFIR hebelt die Ladesäulenverordnung aus. Was bedeutet das konkret?

AFIR

Zum 13.04.2024 tritt die Alternative Fuels Infrastructure Regulation – kurz AFIR – EU-weit in Kraft und ersetzt in wesentlichen Punkten die in Deutschland geltende Ladesäulenverordnung. Die Zukunft der E-Mobilität wird nun zentral auf EU-Ebene gestaltet.

Im Rahmen des Abkommens verpflichten sich die EU-Mitgliedsstaaten, Ladestationsbetreiber und E-Mobilitätsanbieter gemeinsam dazu, Qualität und Quantität der Ladeinfrastruktur in ganz Europa zu verbessern.

Mehr Stationen für das transeuropäische Fernnetz

Laut Plan sollen bis 2024 alle 60 Kilometer eine Ladestation für Elektroautos und alle 120 Kilometer mindestens ein Ladepunkt und zwei Ladestationen für LKW entlang der Fernstraßen und Autobahnen des transeuropäischen Fernnetzes (TEN-V) geben.

Bezahlung einfach gestalten

Auch die AFIR fordert vereinfachte Bezahlmethoden. An jeder Ladestation müssen Kunden die Möglichkeit haben, entweder kontaktlos (NFC) oder mit Karte zu zahlen. Weiterhin sollen alle Ladepunkte Ad-hoc-Laden ermöglichen. Das bedeutet: für die Fahrer entfällt die Pflicht, sich vorher anzumelden oder zu registrieren.

Pflicht für Kreditkarten-Terminals an Ladestationen <50 kW entfällt

Anders wie in der deutschlandweit geltenden Ladesäulenverordnung geplant, entfällt nun die Pflicht für Kreditkartenterminals bei Stationen unter 50 kW Ladeleistung, sofern eine alternative sichere, webbasierte Zahlungsmöglichkeit angeboten werden kann.

„Das brillante 4,3 Zoll Display der Technagon Stationen ermöglicht die kontrastreiche Darstellung von dynamisch generierten QR-Codes. Bei Stationen im Feld ist keine Nachrüstung nötig. Um die Anforderungen der AFIR zu erfüllen, reicht ein einfaches Softwareupdate.“, erklärt Technagon Entwicklungsleiter Michael Neuenfeld. „Dennoch sehen wir ein großes Potenzial auch für zentrale Bezahlterminals, die den Einsatz aller gängigen Bezahlmethoden erlauben.“

So kann in die Technagon Stationen ein universelles Terminal integriert werden, je nach Produktvariante anstelle eines Ladepunktes oder als zusätzliche Komponente in der Tür. Das Bezahlterminal kann dabei eine beliebige Anzahl von Ladepunkten am jeweiligen Standort ansteuern. Die Bezahlung ist kontaktlos mit allen Giro- und Kreditkarten sowie mit Apple und Google Pay möglich.

Technagon CEO Manuel Pledl zu dem Beschluss: „Wir müssen das Laden von Elektroautos so einfach wie möglich gestalten. Die einheitliche Regelung auf EU-Ebene durch die AFIR ist mit Sicherheit eine große Chance. Da die Finanzierung aber weiterhin in der Verantwortung der einzelnen Länder liegt, ist es entscheidend, dass wir gemeinsam diesen Schritt in Richtung nachhaltiger Mobilität gehen und den nötigen Rahmen für eine schnelle Umsetzung schaffen.“