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Angeberwissen für Eigentümergemeinschaften: Ladestationen dürfen nicht verboten werden

Ein Rechtsstreit im hessischen Wiesbaden ging für eine Elektromobilistin gut aus. Eigentümergemeinschaften dürfen es ihren Mitgliedern nicht verbieten, Ladestationen zu errichten und E-Autos in der Tiefgarage abzustellen, so das Gericht.

Es ist Angeberwissen, kann aber im Streitfall zur schnellen Klärung beitragen: Das Wiesbadener Amtsgericht gab einer Klägerin Recht, deren Eigentümergemeinschaft das Abstellen von Elektroautos in der Tiefgarage untersagen wollte. So hatten sich die anderen Bewohner des Hauses um die Brandgefahr gesorgt, die von einem Elektroauto ihrer Meinung nach ausgeht. Dass es sich bei der erhöhten Brandgefahr um eine hartnäckige Fehlinformation handelt, ist eigentlich bekannt, doch ohnehin sah das Amtsgericht die Klärung der Brandfrage nicht als notwendig an.

Unabhänging von der tatsächlichen Brandgefahr hätte jeder einzelne Wohnungseigentümer ein individuelles Recht auf die Gestattung baulicher Maßnahmen, die dem Laden von Elektroautos dienen, heißt es in der Begründung des Amtsgerichts. Das Verbot des Abstellens von Elektrofahrzeugen in einer Tiefgarage verstoße zudem gegen das gesetzgeberische Ziel der Schaffung von Ladeinfrastruktur.

Ein Urteil, das für die Elektromobilität wichtig werden könnte und den Stellenwert des Ausbaus der Ladeinfrastruktur hervorhebt. Für das heimische Laden bietet Technagon eine Wallbox der neuen Generation an. Mit einer Schnelllade-Wallbox wird Technagon Ende des Jahres in die Testphase gehen.