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Ladestationen

Technagon P40 - AC

hochwertig | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P45 - AC

mit Hausanschlusskasten | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P80 – AC

mit 46" Farbdisplay | 2 Ladepunkte je 22 kW

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Technagon W30 - AC
neu

für Einzelstellplätze |
1 Ladepunkt mit bis zu 22 kW

Technagon W40 - AC

kompakt |
2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon W50 - DC
bald erhältlich

leistungsstark |
1 Ladepunkt mit 40 kW

Technagon W60 - DC
bald erhältlich

kraftvoll |
2 Ladepunkte mit insgesamt bis zu 60 kW

Module

Lademodul

eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

Zahlungsmodul

integrierbar in jede Wallbox und Ladestation

Service

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Ladestationen

Ladestation P40

2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P45

mit Hausanschlusskasten, 2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P80

46"-Farbdisplay, 2 Ladepunkte | 44 kW

Service

Wallboxen

Wallbox W30 bald erhältlich

AC-Wallbox für Einzelstellplätze, 22 kW Leistung

Wallbox W40

Kompakte AC-Wallbox, 22 kW Leistung

Wallbox W50 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, 40 kW Leistung

Wallbox W60 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, bis 60 kW Leistung

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eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

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Eichrechtskonformes Laden in Unternehmen

Eichrechtskonformes Laden ist seit dem 1. April 2019 Pflicht in Ladesäulen. Lediglich Ladesäulen, an denen der Strom verschenkt oder über eine Flatrate abgerechnet wird, sind von der Eichpflicht ausgenommen. Darüber hinaus gibt es auch im privaten oder halböffentlichen Bereich eine Vielzahl von Ladeszenarien, die Ausnahmen bilden. Doch wie sieht es bei Unternehmen aus? Was müssen sie beachten, wenn zum Beispiel Mitarbeiter den Firmenwagen kostenlos am Arbeitsplatz laden?

Eichrechtskonformes Laden am Arbeitsplatz laden

Viele Unternehmen bieten ihren Angestellten die Möglichkeit, den Firmenwagen kostenlos zu laden. In diesen Fällen muss die Ladesäule nicht eichrechtskonform aufgebaut sein. Auch bei der Wirksamkeit der Versteuerung des geldwerten Vorteils ist eine eichrechtskonforme Ladesäule nicht notwendig. Hier genügt ein zertifiziertes Messsystem. Lädt der Angestellte hingegen sein Privatfahrzeug am Arbeitsplatz, muss die Ladesäule den Anforderungen des Eichrechts genügen.

Mitarbeiter lädt Firmenwagen zu Hause

Lädt ein Mitarbeiter seinen Firmenwagen bei sich zu Hause, kann der Ladestrom dem Firmenfahrzeug zugerechnet werden. Dafür genügt ein MID-zertifizierter Zähler zwischen Ladepunkt und dem Anschluss ans Hausnetz bzw. am Ladepunkt.

Schwieriger wird es, wenn mehrere Elektrofahrzeuge an diesem Ladepunkt laden. Dann entscheidet der Arbeitgeber, welche Nachweise er verlangt. In den meisten Fällen wird er auf einen Ladepunkt bestehen, mit dem die Ladevorgänge eindeutig den einzelnen Fahrzeugen zugeordnet werden können. Eine andere Möglichkeit ist eine pauschale Abrechnung der Ladevorgänge – ähnlich den Tankgutscheinen. Dafür gelten seit 2017 folgende monatliche Pauschalbeträge:

Mit zusätzlicher Lademöglichkeit am ArbeitsplatzOhne Lademöglichkeit am Arbeitsplatz
Elektroauto30 €70 €
Plug-in-Hybrid-Fahrzeug15 €35 €

Achtung: Steht die Ladesäule am Unternehmensstandort auch Besuchern oder Kunden kostenpflichtig zur Verfügung, muss diese dem Eichrecht entsprechen. Darüber hinaus muss auf dem Parkplatz sichtbar gemacht werden, dass es sich um öffentlich zugängliche Parkflächen handelt. Dazu genügt eine Markierung auf dem Parkplatz oder eine Beschilderung entsprechend der StVO. Die Vorgaben der Preisangabenverordnung sind ebenfalls zu beachten.

Weitere Hinweise zum Eichrecht finden Sie hier.

Quelle: https://www.mobilityhouse.com/de_de/magazin/e-mobility/eichrecht-unternehmen.html/