Lösungen entdecken

Entdecken Sie Lösungen für

Produkte

Ladestationen

Technagon P40 - AC

hochwertig | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P45 - AC

mit Hausanschlusskasten | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P80 – AC

mit 46" Farbdisplay | 2 Ladepunkte je 22 kW

Wallboxen

Technagon W30 - AC
neu

für Einzelstellplätze |
1 Ladepunkt mit bis zu 22 kW

Technagon W40 - AC

kompakt |
2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon W50 - DC
bald erhältlich

leistungsstark |
1 Ladepunkt mit 40 kW

Technagon W60 - DC
bald erhältlich

kraftvoll |
2 Ladepunkte mit insgesamt bis zu 60 kW

Module

Lademodul

eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

Zahlungsmodul

integrierbar in jede Wallbox und Ladestation

Service

Technologie

Ladestationen

Ladestation P40

2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P45

mit Hausanschlusskasten, 2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P80

46"-Farbdisplay, 2 Ladepunkte | 44 kW

Service

Wallboxen

Wallbox W30 bald erhältlich

AC-Wallbox für Einzelstellplätze, 22 kW Leistung

Wallbox W40

Kompakte AC-Wallbox, 22 kW Leistung

Wallbox W50 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, 40 kW Leistung

Wallbox W60 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, bis 60 kW Leistung

Module

Lademodul

eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

Zahlungsmodul

integrierbar in jede Wallbox und Ladestation

Support
Unternehmen

Technagon wächst! Werden Sie Teil unseres Teams in Bayern.

„EmoG“: Experten schlagen Verbesserung vor

Alle drei Jahre überprüfen Experten das E-Mobilitätsgesetz. Diese finden, es gibt Luft nach oben.

2015 trat das E-Mobilitätsgesetz (EmoG) in Kraft, doch entwickelt sich die Branche bekanntlich schnell. Im Auftrag der Bundesregierung überprüft ein Gremium deshalb alle drei Jahre das Gesetz auf Anpassungsbedarf und die Experten haben nach der Prüfung in diesem Frühjahr verschiedene Ideen: Die Ladeinfrastruktur soll in Städten beispielsweise deutlich besser sichtbar gemacht und somit einfacher gefunden werden können. Durch Beschilderungen und Wegweiser könnte das gelingen. Außerdem schlug das Gremium die Prüfung von Null-Emmissions-Zonen vor. So könnten in Städten E-Auto-Zonen und auch Fahrrad-Zonen entstehen, die dann in Kombination Null-Emmissions-Zonen heißen.

Kommunen verweisen auf fehlenden Platz

Ebenfalls empfahl das Kommitee, die Kriterien für Plug-In-Hybride zu verschärfen, die die PHEVs aktuell im Anwendungsbereich des Gesetzes halten. Die Mindestreichweite solle demnach auf 60 Kilometer erhöht und eine Mindestladeleistung von 7 kW (bzw. 50 kW DC) festgelegt werden.

Interessant ist außerdem die Umfrage bei Kommunen, die im Rahmen der EmoG-Überprüfung vorgestellt wurde. Demnach räumen 74 Prozent der 631 befragten Kommunen schon jetzt E-Fahrzeugen Privilegien beim Parken ein. Sieben Prozent haben vor, das noch in diesem Jahr umzusetzen. Doch die E-Mobilität und Ladeinfrastruktur in Städten haben scheinbar ein großes Problem: Die bereits aktiven Kommunen nannten vor allem den finanziellen und personellen Aufwand. In den nicht aktiven Kommunen werden vor allem „mangelnde Möglichkeiten zur Umsetzung“ (43 Prozent) genannt: Dort fehlt es beispielsweise an Parkraum oder Busspuren, die für E-Fahrzeuge beansprucht werden könnten.