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Ladestationen

Technagon P40 - AC

hochwertig | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P45 - AC

mit Hausanschlusskasten | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P80 – AC

mit 46" Farbdisplay | 2 Ladepunkte je 22 kW

Wallboxen

Technagon W30 - AC
neu

für Einzelstellplätze |
1 Ladepunkt mit bis zu 22 kW

Technagon W40 - AC

kompakt |
2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon W50 - DC
bald erhältlich

leistungsstark |
1 Ladepunkt mit 40 kW

Technagon W60 - DC
bald erhältlich

kraftvoll |
2 Ladepunkte mit insgesamt bis zu 60 kW

Module

Lademodul

eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

Zahlungsmodul

integrierbar in jede Wallbox und Ladestation

Service

Technologie

Ladestationen

Ladestation P40

2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P45

mit Hausanschlusskasten, 2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P80

46"-Farbdisplay, 2 Ladepunkte | 44 kW

Service

Wallboxen

Wallbox W30 bald erhältlich

AC-Wallbox für Einzelstellplätze, 22 kW Leistung

Wallbox W40

Kompakte AC-Wallbox, 22 kW Leistung

Wallbox W50 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, 40 kW Leistung

Wallbox W60 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, bis 60 kW Leistung

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Lademodul

eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

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Ladeinfrastruktur – neue Förderung für Unternehmen

Förderung

Nachdem erst kürzlich die Inhalte der Förderung 442 „Solarstrom für Elektroautos“ vorgestellt wurden, sind nun auch die Details zu der neuen Förderung für Unternehmen bekannt:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert demnach den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für PKW und LKW. Förderfähig sind Ladestationen mit mindestens 50 kW. Der Förderumfang beinhaltet Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse, inklusive Tiefbau.

Für den Aufruf steht ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Unternehmen als entscheidende Player bei der Elektrifizierung

Das Förderprogramm richtet sich vor allem an Handwerks- und Gewerbetreibende sowie an Flottenanwender. Im Rahmen der aktuellen Förderung sind nun auch Ladepunkte speziell für LKW förderfähig, auch ohne kombinierte Fahrzeugbeschaffung.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Umstellung auf E-Fahrzeuge bedeutet für die Unternehmen, dass sie eine eigene Schnellladeinfrastruktur errichten müssen. Das geht nur mit hohen Investitionen. Mit unserer Förderung unterstützen wir den wichtigen Schritt und begleiten die Unternehmen so bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität.“

Die Technagon W50: Förderfähig. Bidirektional. Zukunftssicher.

Passend zum aktuellen Förderprogramm für Unternehmen bietet Technagon zukunftssichere Ladelösungen, welche bidirektionales Laden ermöglichen.  „Die Technagon W50 mit ihren 50 kW Ladeleistung ist Vehicle2X fähig. Heißt, das Elektrofahrzeug kann als Speicher und somit zur Netzstabilisierung dienen. Über die Einbindung in ein ganzheitliches Energiemanagementsystem inklusive PV-Anlage und Stromspeicher, wird die Versorgung mit nachhaltigen Energien sichergestellt“, erklärt Manuel Pledl, CEO der Technagon GmbH. 

Die wichtigsten Rahmenbedingungen der Förderung im Überblick:

  • Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
  • Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnelladepunkte pro Antrag auf 5 Mio. Euro begrenzt.
  • Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 €, bei Großunternehmen 7.000 €. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 € und Großunternehmen 15.000 €.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Anträge können ab dem 18. September 2023 über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden.