Lösungen entdecken

Entdecken Sie Lösungen für

Produkte

Ladestationen

Technagon P40 - AC

hochwertig | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P45 - AC

mit Hausanschlusskasten | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P80 – AC

mit 46" Farbdisplay | 2 Ladepunkte je 22 kW

Wallboxen

Technagon W30 - AC
neu

für Einzelstellplätze |
1 Ladepunkt mit bis zu 22 kW

Technagon W40 - AC

kompakt |
2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon W50 - DC
bald erhältlich

leistungsstark |
1 Ladepunkt mit 40 kW

Technagon W60 - DC
bald erhältlich

kraftvoll |
2 Ladepunkte mit insgesamt bis zu 60 kW

Module

Lademodul

eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

Zahlungsmodul

integrierbar in jede Wallbox und Ladestation

Service

Technologie

Ladestationen

Ladestation P40

2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P45

mit Hausanschlusskasten, 2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P80

46"-Farbdisplay, 2 Ladepunkte | 44 kW

Service

Wallboxen

Wallbox W30 bald erhältlich

AC-Wallbox für Einzelstellplätze, 22 kW Leistung

Wallbox W40

Kompakte AC-Wallbox, 22 kW Leistung

Wallbox W50 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, 40 kW Leistung

Wallbox W60 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, bis 60 kW Leistung

Module

Lademodul

eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

Zahlungsmodul

integrierbar in jede Wallbox und Ladestation

Support
Unternehmen

Technagon wächst! Werden Sie Teil unseres Teams in Bayern.

Leitfaden für Hausbesitzer

Wohl dem, der ein kleines Haus sein Eigen nennt und dazu noch Garage und Vorplatz. Dann ist die Einrichtung einer Wallbox oder Ladestation oftmals keine große Sache. Problematisch wird das hingegen in Innenstädten, denn dort sind die Parkplätze rar. Auch in Hausgemeinschaften muss viel beachtet werden.

Es ist eine der ersten Fragen, die sich ein E-Auto-Käufer stellt: Wo lade ich? Klar, die öffentlichen Ladestationen sind bekannt, doch wie geht das zuhause? Hier gibt es leider kein Allheilmittel. Im Einfamilienhaus ist die Wallbox schnell installiert, doch in Mehrfamilienhäusern wird es oft schwierig. Auch in Innenstädten besteht ein Problem: Parkplätze vor dem Haus sind rar.

Hintergrundwissen gefragt

Wenn die Parkmöglichkeit gegeben ist, gilt es vor allem, sich vor fragwürdigen Angeboten in Acht zu nehmen. Dafür der Griff ins Nähkästchen: So erfuhr der Autor dieses Beitrags von einer Bekannten, dass sich eine Firma bei ihrer Eigentumsgemeinschaft gemeldet hatte. Eine mittlere fünfstellige Summe für eine Schnellladestation und das direkt vor dem Haus, so lautete das Angebot. Dass mitten in einem Wohngebiet Schnellladesäulen Lärm verursachen und noch dazu unnötig sind, da Anwohner beim Laden keine Zeitnot haben, wurde scheinbar verschwiegen. Hintergrundwissen zu Rechtslage, Lademöglichkeiten und E-Autos ist letztlich der Schlüssel zum Erfolg. Nur so werden die richtigen Entscheidungen getroffen. Doch die Problematiken sind vielschichtig.

Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, haben sich mehrere Verbände nun zusammengetan, um einen Leitfaden zur Ladeinfrastruktur für Wohnungswirtschaft und Verwaltung zu erstellen. Hier erhalten Eigentümer einen ersten Überblick, was sie bei der Anschaffung von Ladestationen und Wallboxen beachten sollten. Dieser Leitfaden ist allerdings recht tiefgehend. Wer kein Vorwissen hat, wird vermutlich nur oberflächlich Informationen aus dem PDF ziehen können, welches der VDA, der Elektroverband ZVEI und der Immobilienverband GdW in Gemeinschaft entwickelt haben. Schon der recht sperrige Titel „Ladeinfrastruktur und Umfeldmaßnahmen für Wohnungswirtschaft und Verwaltung“ deutet an, dass es in dem 30-seitigen Dokument um Details geht.

Kein Kabel auf dem Gehweg

Trotzdem sind gerade die ersten Seiten des Dokuments, auf denen es um Problembeschreibung und allgemeine Lösungsansätze geht, dafür da, eine erste Orientierung zu geben. So empfehlen die Verbände für jeden individuellen Fall unter anderem die Klärung der folgenden Fragen: Wie viele Ladepunkte werden benötigt? Wie kann die Abrechnung organisiert werden? Kann die bestehende Elektroanlage sicher betrieben und erweitert werden? Verschiedene Szenarien, die das Dokument ausführt, bieten ebenfalls einen ersten Überblick.

Liegen die Parkplätze nicht in einer Tiefgarage, sondern vor dem Haus, gibt es auch einiges zu beachten. Denn eventuell muss das Ladekabel dann von einer auf dem Hausgelände angebrachten Wallbox zum Auto auf der Straße geführt werden. Vor drei Wochen entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt aber, dass Kommunen das nicht zwangsläufig erlauben müssen. Geklagt hatte ein Fahrer, der das Ladekabel bedeckt von einer rund vier Zentimeter hohen Kabelbrücke über den Bürgersteig führen wollte. Die Gemeinde hatte das verboten und das VG fand: zurecht! Stolperfallen zu vermeiden sei höher zu bewerten als das private Interesse, ein Auto zu laden. In einer solchen Situation müssen E-Auto-Fahrer künftig wohl weiterhin kreativ sein und sich genau mit der Materie auseinandersetzen.

Hier geht es zum Leitfaden der Verbände