Um das Wachstum der Elektromobilität weiter voranzutreiben, fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erneut die Beschaffung von E-Autos und der zugehörigen Ladeinfrastruktur. Gefördert werden die Mehrkosten, die beim Kauf eines E-Autos im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrenner aufwarten. Auch die Investition in die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs benötigte Infrastruktur wird in dem Förderpaket berücksichtigt. Einzige Einschränkung: Bei den Fahrzeugen muss es sich um rein elektrisch betriebene PKW und Leichtfahrzeuge handeln.
BMDV: Anschaffungen von bis zu 1 Millionen Euro förderfähig
Die Richtlinie für Unternehmen, Vereine und Verbände ist am 10. März in Kraft getreten. Förderfähig sind hier bis zu 50% der Investitionsmehrkosten. Alle Anträge für Projekte zwischen 15.000 und 1 Million Euro, die bis zum 20. April 2023 eingereicht werden, können bei der Verteilung der Fördermittel berücksichtigt werden. Insgesamt stehen 14 Millionen Euro bereit.
Am 21. April startet der gesonderte Förderaufruf für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Hier sind die Mehrkosten grundsätzlich bis zu 40% förderfähig. Bei Fahrzeugen, die im Zuge der Daseinsvorsorge (etwa in der Energie- und Wasserversorgung oder im Bereich der Entsorgung) eingesetzt werden, können die Mehrkosten sogar bis zu 90% gefördert werden. Die Einreichungsfrist läuft noch bis zum 8. Juni 2023. Der förderfähige Projektumfang reicht von 21.000 bis 1 Million Euro, insgesamt stehen 10 Millionen Euro an Fördermitteln für öffentliche Einrichtungen zur Verfügung.
„Nur gemeinsam lässt sich die Mobilitätswende umsetzen“
Manuel Pledl, Geschäftsführer der Technagon GmbH, sieht eine gemeinsame Verantwortung: „Für uns ist es ein wichtiges Zeichen seitens des Bundes, dass die schnelle Umstellung auf elektrische Mobilität weiterverfolgt und mit finanziellen Mitteln unterstützt wird. Auch wir als Ladesäulenhersteller können unseren Beitrag dazu leisten, indem wir ein breites Netz an zuverlässiger Ladeinfrastruktur mit transparenten Abrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, ist die angestrebte Mobilitätswende umsetzbar.“
Weiterführende Infos
Die detaillierten Unterlagen zur Förderrichtlinie und zu den Aufrufen sind auf den Websites des Projektträgers Jülich (PtJ) und der Programmgesellschaft NOW GmbH einsehbar:
www.ptj.de/frl-elektromobilitaet/invest
www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat
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