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Ladestationen

Technagon P40 - AC

hochwertig | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P45 - AC

mit Hausanschlusskasten | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P80 – AC

mit 46" Farbdisplay | 2 Ladepunkte je 22 kW

Wallboxen

Technagon W30 - AC
neu

für Einzelstellplätze |
1 Ladepunkt mit bis zu 22 kW

Technagon W40 - AC

kompakt |
2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon W50 - DC
bald erhältlich

leistungsstark |
1 Ladepunkt mit 40 kW

Technagon W60 - DC
bald erhältlich

kraftvoll |
2 Ladepunkte mit insgesamt bis zu 60 kW

Module

Lademodul

eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

Zahlungsmodul

integrierbar in jede Wallbox und Ladestation

Service

Technologie

Ladestationen

Ladestation P40

2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P45

mit Hausanschlusskasten, 2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P80

46"-Farbdisplay, 2 Ladepunkte | 44 kW

Service

Wallboxen

Wallbox W30 bald erhältlich

AC-Wallbox für Einzelstellplätze, 22 kW Leistung

Wallbox W40

Kompakte AC-Wallbox, 22 kW Leistung

Wallbox W50 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, 40 kW Leistung

Wallbox W60 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, bis 60 kW Leistung

Module

Lademodul

eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

Zahlungsmodul

integrierbar in jede Wallbox und Ladestation

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Normen und Regelungen im Bereich Ladeinfrastruktur – was sich 2023 ändert

Gesetze Ladeinfrastruktur

Die Zahl an öffentlichen Ladepunkten nimmt deutschlandweit stetig zu. Gleichzeitig entwickeln sich die rechtlichen Grundlagen für den Ausbau und den Betrieb von Ladestationen immer weiter. Das Ziel dabei sind die Vereinfachung der Ladevorgänge sowie die Verdichtung der Infrastruktur. Wir haben zusammengefasst, welche gesetzlichen Änderungen und Rahmenbedingungen das Jahr 2023 bereithält.

Kreditkartenterminal-Pflicht ab Juli 2023

Im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV), die bereits im Januar 2022 in Kraft getreten ist, wurden zahlreiche Maßnahmen definiert – allesamt mit dem Ziel Lade- und Bezahlvorgänge an E-Ladestationen zu vereinfachen. Seit März 2022 beispielsweise wird eine Schnittstelle der Ladesäulen zum Datenaustausch im Hinblick auf Standort und Belegung der Ladepunkte oder auch zur Übermittlung von Abrechnungsdaten gefordert. Im nächsten Schritt wird ab Juli 2023 für öffentlich zugängliche Ladestationen ein Kreditkartenterminal mit integriertem PIN-Pad Pflicht. Dabei kann ein Kartenlesegerät als zentrales Terminal für mehrere Ladepunkte dienen.

Verschiedene Realisierungsmöglichkeiten in Technagon Ladestationen

Technagon bietet verschiedene Optionen zur Integration eines Terminals zur Kreditkartenzahlung an. Neben einer Stand-Alone Variante besteht die Option der Integration direkt in die Technagon Anlagen anstelle eines Ladepunktes. Bei dieser Lösung eignet sich beispielsweise die Technagon P80 mit 46 Zoll Werbedisplay besonders gut als Zentrum Ihrer Ladeinfrastruktur. In den Ladestationen W40, P40 und P45 kann das Terminal zudem in der Tür verbaut werden, wodurch beide Ladepunkte der Stationen erhalten bleiben.

§ 14a EnWG soll netzdienliches Laden vorantreiben

Der Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes behandelt das Thema der netzdienlichen Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Von den Regelungen sind demnach auch E-Fahrzeuge betroffen. Durch die seit 01. Januar 2023 geltende Anpassung des §14a sollen Spitzenglättungen einfacher möglich sein. Im Rahmen des Gesetzes kann der Betreiber bei zu hohen Netzlasten kurzzeitig den Strombezug für E-Autos reduzieren, als Ausgleich werden die Netzentgelte für den Verbraucher gesenkt. Durch die Neufassung des Gesetzes kann die Bundesnetzagentur von Betreibern und deren Kunden den Abschluss solcher Vereinbarungen zur netzdienlichen Steuerung fordern. Dies kann auf verschiedene Wege realisiert werden: über wirtschaftliche Anreize, die Verringerung der Netzanschlussleistung oder die gezielte Steuerung einzelner Verbrauchseinrichtungen.

Technagon Gateway zur effizienten Steuerung von Ladeströmen

Das Technagon Gateway stellt eine einfache Lösung zur Umsetzung des beschriebenen Lastmanagements dar. Durch eine Integration von Ladestationen, Gebäudemanagementsystemen und PV Anlagen ist eine ganzheitliche Steuerung inklusive Spitzenglättung einfach umsetzbar.

Ausbau der Ladeinfrastruktur in Europa – Umsetzung der AFIR-Verordnung

Die von der EU Kommission initiierte AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) behandelt den europaweiten Ausbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Im Oktober 2022 begannen die Verhandlungen zwischen den einzelnen Parteien. Die Hauptpunkte: Bis 2026 sollen an den Hauptverkehrsstraßen der EU mindestens alle 60 Kilometer Ladestationen für E-Autos verfügbar sein. Diese Marke soll auch für die Errichtung von LKW-Ladeinfrastruktur gelten.

In der Verordnung wird zudem die Pflicht über ein Kreditkartenterminal in allen Stationen mit einer Ladeleistung ab 50 kW gefordert, auch eine Nachrüstung von bereits bestehender Ladeinfrastruktur ist bis spätestens 2027 vorgesehen. Die in Deutschland geltende LSV schließt aktuell eine solche Nachrüst-Pflicht aus. Es bleibt abzuwarten, wie sich Ministerrat, Parlament und Kommission in Bezug auf die in der AFIR geforderten Punkte einigen.  

Technagon CEO Manuel Pledl: „Gesetze müssen auf Vereinfachung und mehr Transparenz abzielen!“

„Als Ladesäulenhersteller ist es unser Ziel, das Laden und Bezahlen an Ladestationen immer weiter zu vereinfachen und die Transparenz zu erhöhen – Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine entsprechende Gesetzesgrundlage mit gezielten Maßnahmen. Es bleibt spannend, wie sich die Normen und Vorschriften im E-Mobility Sektor vor allem in Bezug auf die Ladeinfrastruktur entwickeln.“, so Technagon Geschäftsführer Manuel Pledl.