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Ladestationen

Technagon P40 - AC

hochwertig | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P45 - AC

mit Hausanschlusskasten | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P80 – AC

mit 46" Farbdisplay | 2 Ladepunkte je 22 kW

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Technagon W30 - AC
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1 Ladepunkt mit bis zu 22 kW

Technagon W40 - AC

kompakt |
2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon W50 - DC
bald erhältlich

leistungsstark |
1 Ladepunkt mit 40 kW

Technagon W60 - DC
bald erhältlich

kraftvoll |
2 Ladepunkte mit insgesamt bis zu 60 kW

Module

Lademodul

eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

Zahlungsmodul

integrierbar in jede Wallbox und Ladestation

Service

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Ladestationen

Ladestation P40

2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P45

mit Hausanschlusskasten, 2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P80

46"-Farbdisplay, 2 Ladepunkte | 44 kW

Service

Wallboxen

Wallbox W30 bald erhältlich

AC-Wallbox für Einzelstellplätze, 22 kW Leistung

Wallbox W40

Kompakte AC-Wallbox, 22 kW Leistung

Wallbox W50 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, 40 kW Leistung

Wallbox W60 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, bis 60 kW Leistung

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eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

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Riesige regionale Unterschiede an Ladestationen

Der ADAC glaubt, dass eine einheitliche Regelung für Ladeplätze unbedingt notwendig ist. Derzeit sind die regionalen Unterschiede enorm.

Aktuell muss sich ein E-Auto-Fahrer vorher noch über die genauen Regelungen informieren, auf die er in einer Stadt trifft. Der ADAC hat sich die 16 deutschen Landeshauptstädte vorgenommen und dabei festgestellt, wie unterschiedlich die Regelungen sind. Die Beschilderungen seien zudem „unklar und missverständlich“, so der Automobilclub.

In zwei Städten dürfen auch Verbrenner vor die Säule

Korrekt gekennzeichnet sind Parkplätze an E-Ladestationen mit einem viereckigen Schild mit weißem P auf blauem Grund, kombiniert mit einem oder mehreren Zusatzschildern. Diese Zusatzschilder definieren, welche Fahrzeuge genau an der Ladesäule parken dürfen, zu welcher Zeit und wie lange.

Fünf der 16 Landeshauptstädte lassen das Parken für Elektrofahrzeuge aller Art zu, also auch ohne E-Kennzeichen. Ein  solches können alle reinen Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride sowie Brennstoffzellenfahrzeuge beantragen, die eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern oder eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm pro Kilometer haben. In Erfurt und Schwerin dürfen nach Aussagen der Behörden sogar Verbrenner an einigen Ladestationen zumindest nachts parken, schreibt der ADAC – in Erfurt zwischen 21 und 9 Uhr und in Schwerin zwischen 20 und 8 Uhr.

Was ist mit Nachtzeiten?

Ob nur während des Ladens oder auch darüber hinaus an Ladesäulen geparkt werden darf, ist von Stadt zu Stadt verschieden. Reines Parken, ohne das E-Fahrzeug dabei auch gleichzeitig zu laden, ist in fünf von 16 Städten verboten. In den restlichen Städten gibt es dafür unterschiedliche zeitliche Einschränkungen. Das Parken während des Ladevorgangs ist an Normalladestationen in 14 Städten zeitlich eingeschränkt, in zweien nicht. In Berlin läuft seit Anfang Januar die sukzessive Einführung des zeitlich uneingeschränkten Parkens während des Ladens. Doch auch hier gibt es Unklarheit: Was genau bedeutet „Ladevorgang“? Muss erkennbar Strom fließen oder reicht es, wenn das Kabel gesteckt ist? Kann vom Fahrzeugbesitzer erwartet werden, dass er das Auto permanent überwacht und unmittelbar nach dem Laden wegfährt? Auch um 3 Uhr in der Früh?

Der ADAC hat die Ergebnisse der umfassenden Befragung in einer Tabelle festgehalten. (PDF)

Hessen ist ein positives Beispiel, wie der ADAC Hessen-Thüringen in einer eigenen Pressemitteilung erläutert: In Wiesbaden sei die Beschilderung zumindest an den öffentlichen Ladestationen „relativ“ eindeutig. Tagsüber darf hier nur mit E-Kennzeichen für maximal zwei Stunden geparkt werden. Zwischen 20 Uhr und 8 Uhr oder auch 9 Uhr am nächsten Morgen fällt die Zwei-Stunden-Frist weg. Die Zeiterfassung erfolgt simpel über die Parkscheibe. Allerdings verpflichtet diese Beschilderung nicht zum aktiven Laden des Autos. Dazu fehlt in Deutschland bisher noch ein rechtsverbindliches Verkehrs- oder Zusatzzeichen.