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Ladestationen

Technagon P40 - AC

hochwertig | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P45 - AC

mit Hausanschlusskasten | 2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon P80 – AC

mit 46" Farbdisplay | 2 Ladepunkte je 22 kW

Wallboxen

Technagon W30 - AC
neu

für Einzelstellplätze |
1 Ladepunkt mit bis zu 22 kW

Technagon W40 - AC

kompakt |
2 Ladepunkte je 22 kW

Technagon W50 - DC
bald erhältlich

leistungsstark |
1 Ladepunkt mit 40 kW

Technagon W60 - DC
bald erhältlich

kraftvoll |
2 Ladepunkte mit insgesamt bis zu 60 kW

Module

Lademodul

eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

Zahlungsmodul

integrierbar in jede Wallbox und Ladestation

Service

Technologie

Ladestationen

Ladestation P40

2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P45

mit Hausanschlusskasten, 2 Ladepunkte | 44 kW

Ladestation P80

46"-Farbdisplay, 2 Ladepunkte | 44 kW

Service

Wallboxen

Wallbox W30 bald erhältlich

AC-Wallbox für Einzelstellplätze, 22 kW Leistung

Wallbox W40

Kompakte AC-Wallbox, 22 kW Leistung

Wallbox W50 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, 40 kW Leistung

Wallbox W60 bald erhältlich

Kraftvolle DC-Wallbox, bis 60 kW Leistung

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Lademodul

eichrechtlich zertifiziert, einzeln wechselbar

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integrierbar in jede Wallbox und Ladestation

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Einfaches Bezahlen

Eine neue Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gilt für alle Ladesäulen, die ab dem Sommer 2023 errichtet werden. Technagon ist diesen Schritt bereits gegangen.

Ab dem 1. Juli 2023 müssen neu in Betrieb genommene Ladesäulen mindestens das kontaktlose Bezahlen mit gängiger Kredit- und Debitkarte anbieten. „Das Laden von Elektrofahrzeugen wird einfacher. In Zukunft können Verbraucherinnen und Verbraucher beim Laden ihres E-Autos an öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit den gängigen Kredit- und Debitkarten bezahlen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit der Durchbruch der Elektromobilität gelingt“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) im vergangenen Jahr als das alte Bundeskabinett noch an den Hebeln saß.

„Einmaliger Aufwand für die Wirtschaft“

Exakt heißt es in der Änderung: „Dass der Betreiber eines Ladepunkts an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglicht und den Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation anbieten muss. Es sind keine Alternativen ersichtlich, die die mit dem Entwurf angestrebten Ziele, eine Schnittstelle für dynamische Daten sowie ein einheitliches Bezahlsystem für das punktuelle Laden an öffentlichen Ladesäulen zu etablieren, in vergleichbarer Weise erreichen könnten.“ Für die Wirtschaft entstehe ein einmaliger Aufwand von geschätzt 165.000.000 Euro für die Nachrüstung von Maschinen, Anlagen und Gebäuden.

Das Bezahlsystem ist ein zentraler Aspekt bei der Auswahl einer Ladesäule, weshalb Technagon auf Giro-e setzt. Auf diese Weise können Kunden einfach und unkompliziert an der Ladesäule bezahlen. Das macht eine Vorab-Registrierung oder Anmeldungen zum Bezahlen unnötig, es sind keine Verträge abzuschließen. Den Ladesäulenbetreibern bietet Technagon individuell anpassbare Abrechnungsmodelle, zudem ist die Preistransparenz beim Bezahlen mit Giro-e auch für den Kunden gegeben. Sämtliche Informationen für Betreiber und für Kunden haben wir hier zusammengestellt.